„Gratis-Zahnspange“
Wie gesetzlich vorgesehen, legen wir unsere Honorar-Tarife
in Bezug auf die „Gratis-Zahnspange“ offen:
Kinder/Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer Fehlstellung des Schweregrades IOTN 4 und 5, haben laut §153a ASVG Anspruch auf die sogenannte „Gratis-Zahnspange“.
Sie erhalten hierbei von Ihrer Kasse 80% (BVA: 100%) des Kassenvertragstarifs (OÖ GKK € 3.546,--) rückerstattet. Dies ergibt z.B. bei der OÖGKK eine Rückvergütung von € 2.836,80.
Kieferorthopädische Erstberatung
Ausführliches Beratungsgespräch inklusive Fotodokumentation und IOTN-Feststellung.
Kosten: € 59,-- (Kassenvertragstarif OÖGKK € 50,--)
Frühbehandlung (abnehmbare Zahnspange)
Therapie von Kreuzbissen, offener Biss, ausgeprägten Kieferfehlstellungen, myofunktionellen Problemen, extremer Platzmangel, etc.
Behandlungsdauer ca. 1 bis 2 Jahre
Kosten zwischen € 1.200,-- und € 2.400,-- (Pauschale).
Bei Kindern bis ca. 10 Jahre übernimmt die Krankenkasse bei schweren Kieferfehlstellungen unter bestimmten Bedingungen 80% (BVA: 100%) des Kassenvertragstarifs (OÖGKK € 879,--).
Rückvergütung durch OÖGKK € 703,20
Festsitzende KFO-Behandlung
Hauptbehandlungszeitraum für Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen mit festsitzenden Apparaturen (Multibracket-Apparaturen), zwischen ca. 12. und vollendetem 18. Lebensjahr.
Behandlungsdauer ca. 2 bis 3 Jahre
Kosten zwischen € 3.975,-- und € 5.500,-- (Pauschale). Sie erhalten von Ihrer Kasse 80% (BVA: 100%) des Kassenvertragstarifs (OÖGKK € 3.546,--) rückerstattet.
Rückvergütung durch OÖGKK € 2.836,80